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Flotten-Rechner · Dienstwagen

Dienstwagenrechner 2026: 1 %-Regel vs. Fahrtenbuch

Welche Methode ist günstiger für Sie? Wir berechnen 1 %-Regel und Fahrtenbuch-Methode mit den aktuellen Steuersätzen 2026 — inklusive Break-Even-Privatanteil und Empfehlung. BEV-Sonderregeln (0,25 % / 0,5 %) sind berücksichtigt.

Ihr Dienstwagen in 5 Werten

Default: Verbrenner mit 45.000 € Listenpreis, 20 km Pendelstrecke, 30 % Privatanteil. Werte sind editierbar — Ergebnis updated live.

UVP inkl. Sonderausstattung und USt, abgerundet auf volle 100 €. Steht im Kfz-Vertrag. Beispiel: 45.350 € → wird auf 45.300 € abgerundet.

BEV mit BLP bis 70.000 € profitiert von der 0,25 %-Regel; teurere BEV und Hybrid-PHEV von 0,5 %.

Einfache Wegstrecke. Bei 0 km („Homeoffice durchgehend“) entfällt der 0,03 %-Aufschlag.

Welcher Anteil Ihrer Jahreskilometer ist privat? Default 30 % — typischer Wert für Außendienst-Mitarbeitende.

Leasing-Rate + Versicherung + Kfz-Steuer + Wartung + Sprit + Reifen. Bei eigenem Kauf: AfA 6 Jahre + alle laufenden Kosten. Default 12.000 € pro Jahr.

Steuersätze anpassen

Default 35 %. Mittlere Tarifzone für Bruttogehälter 45.000–65.000 €/Jahr.

Default 20,4 %: KV + PV + RV + AV. Bei Überschreitung der BBG entfällt teilweise.

Hinweis: Lokale Berechnung im Browser, keine Datenübertragung. Vereinfachtes Modell ohne Berücksichtigung von Pauschbeträgen, Sonderfällen oder BBG-Überschreitung. Kein Ersatz für Steuerberatung.

Ergebnis: 1 %-Regel vs. Fahrtenbuch

Empfehlung

Methode A · 1 %-Regel

Pauschale 1 % vom abgerundeten Bruttolistenpreis pro Monat, plus 0,03 % je km Pendelstrecke. BEV/PHEV: reduzierte Sätze.

Grundbetrag (% × BLP)
Pendlerstrecken-Zuschlag
Sachbezug pro Monat
Lohnsteuer + SV pro Jahr

Methode B · Fahrtenbuch

Privatanteil × tatsächliche Gesamtkosten = Sachbezug. Voraussetzung: lückenloses elektronisches Fahrtenbuch.

Gesamtkosten Fahrzeug
Davon privat (× Privatanteil)
Sachbezug pro Monat
Lohnsteuer + SV pro Jahr
Break-Even-Privatanteil

Vereinfachte Modellrechnung 2026. Realfall hängt von BBG-Überschreitung, Werbungskosten-Abzug, Familienstand, Kirchensteuer und der korrekten Führung des Fahrtenbuchs ab. Keine Steuerberatung.

Wie wir rechnen

Wer einen Dienstwagen privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern (§8 Abs. 2 EStG). Es gibt zwei zugelassene Methoden zur Bewertung — und je nach Fahrprofil ist mal die eine, mal die andere günstiger.

Methode A — 1 %-Regel

Pauschale Bewertung: 1 % vom abgerundeten Bruttolistenpreis (BLP) pro Monat, plus 0,03 % vom BLP × Entfernung Wohnung-Arbeit. Beispiel: 45.000 € × 1 % + 45.000 € × 0,03 % × 20 km = 450 € + 270 € = 720 € Sachbezug/Monat. Vorteil: keine Fahrtenbuch-Pflicht. Nachteil: pauschal, unabhängig von tatsächlicher Privatnutzung.

Methode B — Fahrtenbuch

Individuelle Bewertung: tatsächliche Gesamtkosten × Privatanteil (gemäß Fahrtenbuch). Beispiel: 12.000 € Gesamtkosten × 30 % privat = 3.600 € Sachbezug/Jahr = 300 €/Monat. Vorteil: deutlich günstiger bei geringem Privatanteil. Nachteil: lückenloses, elektronisches Fahrtenbuch erforderlich — manuelle Heft-Lösungen werden vom Finanzamt zunehmend angezweifelt.

Sonderregeln BEV und PHEV

Reine Elektro-Dienstwagen mit BLP bis 70.000 € (Stand 2026) werden mit 0,25 % statt 1 % bewertet (also 0,0075 % pro km Pendelstrecke). BEV über 70.000 € und Plug-in-Hybride mit Mindest-Reichweite werden mit 0,5 % bewertet. Das gilt nur für die 1 %-Regel — die Fahrtenbuch-Methode kennt diese Vergünstigung nicht direkt, aber indirekt über niedrigere AfA-Bemessung.

Wo DKV InstantFuel hilft

Für die Fahrtenbuch-Methode brauchen Sie nachvollziehbare Tank-Belege mit Datum, Station und Liter — DKV InstantFuel liefert genau das digital und finanzamtkonform. Für die Trennung „dienstlich/privat“ können Sie Tankvorgänge im Dashboard taggen, statt händisch in Excel zu sortieren.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Bewertung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen.
  • §8 Abs. 2 EStG — Sachbezug aus privater Dienstwagen-Nutzung.
  • BMF-Schreiben vom 03.03.2022 — Elektromobilität-Förderung (0,25 %-Regelung für BEV).
  • BFH-Urteil VI R 19/05 — Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (lückenlos, zeitnah, manipulationssicher).